Haushalt & Finanzen

Aktueller Stand der Finanzen

Gemäß § 28 GemHVO ist die Gemeindevertretung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten. Die sich aus dem Finanzstatusbericht ergebende Bewertung der Gemeinde ist in die Berichtspflicht einzubeziehen.

Das Jahresergebnis liegt zum 30.09.2022 bei einem Fehlbetrag von 1.235.121,48 €. Es werden Liquiditätskredite in Höhe von 202.370,96 € vorgehalten. Nähere Angaben sind dem Bericht zu entnehmen.

Mit Änderung der GemHVO zum 14.09.2021 sind in den Bericht produktorientierte Ziele und Kennzahlen einzubeziehen. Diese Ziele und Kennzahlen sind nach den örtlichen Steuerungsbedürfnissen für die wesentlichen Produkte zu bestimmen. Dies hat noch zu erfolgen und kann im beigefügten Bericht noch keine Anwendung finden.

Haushaltsplan 2023

Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung vom 02.03.2023 über den Haushaltsplan für das Jahr 2023 beschlossen. Der Haushaltsplan wurde zur Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile an die Kommunalaufsicht des Main-Kinzig-Kreises geschickt, Bis zur Genehmigung befindet sich die Gemeinde Schöneck in der vorläufigen Haushaltsführung. 

Haushaltsplan 2022

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schöneck hat in ihrer Sitzung am 03.03.2022 den Haushalt für das Jahr 2022 beschlossen. Hingegen der Planungsansätze des Nachtragsplans für 2021, die mit einem Defizit im ordentlichen Ergebnis von rund 1,7 Mio. bestimmt waren, schließt das ordentliche Ergebnis des Haushaltsplans für 2022 nun mit einem Fehlbetrag von 830.240 € ab. Das außerordentliche Ergebnis liegt bei einem Fehlbetrag von 48.560 €.

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    Der Jahresabschluss für das Jahr 2021 befindet sich derzeit in Aufstellung. Den Hochrechnungen nach, werden die ordentlichen und außerordentlichen Rücklagen per 31.12.2020 nicht zum Ausgleich von Fehlbeträgen benötigt und können gem. § 25 (2) GemHVO in voller Höhe zur Deckung von Fehlbeträgen für den Planungszeitraum ab 2022 vorgehalten werden.

    Der Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit liegt im Jahr 2022 bei 127.200 €. Für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen sowie an das Sondervermögen Hessenkasse sind Auszahlungen in Höhe von 1.133.555 € eingeplant. Der Finanzhaushaushalt gilt gem. § 92 (5) HGO als nicht ausgeglichen. Unter Berücksichtigung der ungebundenen Liquidität zum 31.12.2021 kann hier dennoch eine Deckung gewährleistet werden.

    Weiterhin soll gemäß § 106 Absatz 1 Satz 2 HGO zur Sicherstellung der stetigen Zahlungsfähigkeit der Bestand an flüssigen Mittel ohne Liquiditätskreditmittel in der Regel auf mindesten 2% der Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit nach dem Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahren belaufen. Die Liquiditätsreserve beträgt auf Grund der Jahre 2019 bis 2021 489.406 €. Die Liquiditätsreserve kann unter Berücksichtigung des Zahlungsmittelbestandes zum 31.12.2021 in voller Höhe gebildet werden.

    Die Mittelfristige Finanz- und Ergebnisplanung kann darüber hinaus als ausgeglichen dargestellt werden. Im Vorbericht zum Haushaltsplan finden Sie hierzu nähere Informationen. 

Nachtragsplan 2021

Die Gemeinde Schöneck hat gem. § 98 (2) Satz 3 und Satz 4 HGO einen Nachtragsplan aufzustellen, da zusätzliche Auszahlungen im Umfang von rund 3 Millionen Euro im Planjahr 2021 anfallen werden, die durch die Aufnahme von Krediten gedeckt werden müssen.

Die Ansätze für Straßenbau und Kanalisation teils begonnenen Baumaßnahmen, müssen korrigiert werden, da die bisher geplanten Kosten nach aktuellen Schätzungen und vorliegenden Angeboten zu niedrig kalkuliert sind. Diese Korrekturen wirken sich erheblich auf den Finanzplan aus und sind durch keine Einsparung zu kompensieren. 

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    Des Weiteren fallen Planungskosten für einen Kindertagesstättenneubau und Feuerwehrneubau an. Eine vollständige Auflistung der Veränderungen ist im Vorbericht enthalten, auf den wir an dieser Stelle verweisen.

    Die Corona-Pandemie wirkt sich mit den einhergehenden Steuereinnahmeverlusten und außerordentlichen Aufwendungen stark negativ auf den Ergebnishaushalt aus. Die mittelfristige Ergebnisplanung im Doppelhaushalt 2020 / 2021 hat für die Jahre 2020 bis 2024 ein positives Jahresergebnis prognostiziert. Der positive Aufwärtstrend der Gemeinde Schöneck, der seit 2017 Jahresüberschüsse in der Ergebnisrechnung aufzeigt, konnte auch in der damaligen Planung weiterhin fortgeführt werden. Die Überschüsse wurden zur Deckung der Fehlbeträge aus Vorjahren verwendet. Es sind darüber hinaus Rücklagen von rund 2,6 Millionen Euro gebildet worden.

    Der Finanzplanungserlass aus Oktober 2020 und die Planungsdaten für die Zahlungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich (KFA) aus Dezember 2020, auf dem die Planzahlen des Nachtragsplans 2021 im Produktbereich 16 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ aufbauen, führt zu einer Reduzierung der ordentlichen Erträge von rund 1,7 Millionen Euro. 


Haushaltsplan 2020 / 2021

  • Beide Haushaltsjahre schließen in der Ergebnisrechnung mit einem Plan-Überschuss ab.
  • Erweiterung der Kläranlage von rund 11,5 Mio. €
  • Grundsteuerhebesatzsenkung ab 2021 um 30%  
  • Gebührenanpassung im Bereich der Abfallgebühren ab 2021
  • Erhöhung Zahl der Ausbildungsplätze, neues Ausbildungskonzept
  • Sicherstellung der wohnortnahen ärztlichen Versorgung

Jahresabschluss

(letzter geprüfter Abschluss durch das Amt für Prüfung und Revision des Main-Kinzig-Kreises ist der Abschluss 2018. Derzeit finden Prüfungen zum Jahresabschluss 2019 statt)

Kontakt

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