Haushalt & Finanzen

Aktueller Stand der Finanzen

Gemäß § 28 GemHVO ist die Gemeindevertretung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten. Die sich aus dem Finanzstatusbericht ergebende Bewertung der Gemeinde ist in die Berichtspflicht einzubeziehen. Mit diesem Bericht soll eine möglichst frühzeitige Prognose des zu erwartenden Jahresergebnisses für das laufende Haushaltsjahr abgegeben werden.

Die Prognosen basieren auf einer unterjährigen Finanzdatenauswertung. Dazu wurde der Haushaltsansatz 2024 unter Berücksichtigung der Erfahrungswerte aus den vergangenen vier Jahren periodisch verteilt und mit den bereits verausgabten bzw. gebundenen Mitteln per April verglichen. Die hieraus ermittelten mathematischen Prognosewerte und daraus resultierenden Abweichungen zu den Planwerten werden den Budgetverantwortlichen zur Kenntnis gebracht. 

Mit Stand des Monats April 2024 wird mit einem prognostizierten Jahresergebnis in Höhe von -2.000.448 Euro gerechnet. Das bedeutet gegenüber der fortgeschriebenen Haushaltsplanung in Höhe von -2383.180 Euro eine Abweichung von 382.732 Euro bzw. 16,06%.

Mit Änderung der GemHVO zum 14.09.2021 sind in den Bericht produktorientierte Ziele und Kennzahlen einzubeziehen. Diese Ziele und Kennzahlen sind nach den örtlichen Steuerungsbedürfnissen für die wesentlichen Produkte zu bestimmen. Dies hat noch zu erfolgen und kann im beigefügten Bericht noch keine Anwendung finden.


Haushaltsplan 2024

Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung vom 07.03.2024 über den Haushaltsplan für das Jahr 2024 beschlossen. Die finanzielle Lage der Gemeinde Schöneck ist derzeit weiterhin als angespannt anzusehen und auf die Erleichterungen des Finanzplanungserlasses muss erneut zurückgegriffen werden. Dennoch erfreut es uns, dass wir alle notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen, wie den Bau einer Flüchtlingsunterkunft, eines Feuerwehrgerätehauses und eines Kindergartens, als auch die hohe Baukostensteigerung bei der bereits begonnenen Erweiterung der Gruppenkläranlage, weiterhin umsetzen können.

Neben dem Zurückgreifen auf Erleichterungen ist es für das Haushaltsjahr 2024 notwendig, die Hebesätze der Grundsteuer A und B stark zu erhöhen. Aufgrund der Fachkraftmangels im Bereich der Erzieherinnen und Erzieher wird die Gemeinde Schöneck eine Fachkraftzulage einführen, die vollständig über die Erhöhung der Kindergartengebühren und durch Erhöhung der Grundsteuer finanziert werden muss. Wir erhoffen uns dadurch die notwendigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für einen vollen Kindergartenbetrieb zu gewinnen, um den gesetzlichen Anforderungen entsprechen zu können.

Neben der Erhöhung der Kreis- und Schulumlage steigen auch die Personalkosten aufgrund des letzten Tarifabschlusses stark an. Auf diese Umstände haben wir leider kaum Einflussmöglichkeiten und können im Wesentlichen nur durch Steigerung der Einnahmen entgegenwirken.

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    Ergebnishaushalt 2024

    Gemäß § 92 Abs. 5 HGO ist der Ergebnishaushalt in der Planung ausgeglichen, wenn der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung der Summe der vorgetragenen Jahresfehlbeträge im ordentlichen Ergebnis ausgeglichen ist oder der Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis durch Inanspruchnahme von Mitteln der Rücklagen ausgeglichen werden kann. Die ausführliche Behandlung von Jahresüberschüssen und Jahresfehlbeträgen regelt § 25 GemHVO. 

    Die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 sieht einen Fehlbetrag von 2.308.180,00 € im ordentlichen Ergebnis und einen Fehlbetrag von 75.000 € im außerordentlichen Ergebnis vor. 

    Die Gemeinde Schöneck kann die zum 31.12.2024 geplanten Fehlbeträge durch Inanspruchnahme der Rücklagen vollumfänglich decken. Die Ergebnisplanung gilt als ausgeglichen. 

    Mittelfristige Ergebnisplanung

    Für den Zeitraum der mittelfristigen Ergebnisplanung besteht keine Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts, wenn für den Planungszeitraum insgesamt der Ergebnishaushalt als ausgeglichen gilt i.S.v. § 92 Abs. 5 Nr. 1 HGO.

    Den Fehlbeträgen stehen die Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren zur Verfügung. Die mittelfristige Ergebnisplanung kann durch Heranziehung der Rücklagen als ausgeglichen betrachtet werden.

    Finanzhaushalt 2024

    Gemäß § 3 Abs. 2 GemHVO soll der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit mindestens so hoch sein, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie an das Sondervermögen Hessenkasse geleistet werden können.

    Der Finanzhaushalt für das Jahr 2024 weist auf Grundlage des § 3 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO einen Fehlbedarf von 2.549.750 € aus.

    Mit Finanzplanungserlass vom 11. Oktober 2023 des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport wurde bekanntgegeben, dass ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92a Abs. 1 Nr. 1 HGO in den Fällen entfällt, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse" geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen  „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.

    Die ungebundenen liquiden Mittel zum 31.12.2023 belaufen sich auf 4.557.645,91 € und sind ausreichend hoch um die Lücke zu decken.

    Die Gemeinde Schöneck kann zudem die Liquiditätsreserve in Höhe von 551.794,67 € gem. § 106 HGO unter Berücksichtigung der liquiden Mittel per 31.12.2023 bilden. 

    Mittelfristige Finanzplanung

    Im Finanzplanungszeitraum muss die Gesamtsumme der Zahlungsmittelflüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit zuzüglich der zweckgebundenen Einzahlungen zur ordentlichen Tilgung von Investitionskrediten mindestens so hoch sein wie die Gesamtsumme der jahresbezogen geplanten ordentlichen Tilgungen von Investitionskrediten.  Abweichend davon entfällt gem. Finanzplanungserlass in der mittelfristigen Finanzplanung ein Haushaltssicherungskonzept in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus  laufender Verwaltungstätigkeit zuzüglich der zweckgebundenen Einzahlungen zur  ordentlichen Tilgung von Investitionskrediten zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen  „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch im gesamten Finanzplanungszeitraum ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht. 

    Die ungebundenen liquiden Mittel zum 31.12.2023 belaufen sich auf 4.557.645,91€ und sind ausreichend hoch um die Lücke zu decken. Es ist gem. § 92a Abs. 1 Nr. 2 kein Haushaltsicherungskonzept aufzustellen.

    Die Gemeinde Schöneck verfügt über ausreichend liquide Mittel, um die zu erwartenden negativen Zahlungsmittelbestände bzw. die Inanspruchnahme von überjährigen Liquiditätskreditbedarfen bis zum 31.12.2026 zu vermeiden. 

Jahresabschluss

(letzter geprüfter Abschluss durch das Amt für Prüfung und Revision des Main-Kinzig-Kreises ist der Abschluss 2020. Derzeit finden Prüfungen zum Jahresabschluss 2020 und 2021 statt)

Kontakt

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