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Informationen zur Bürgermeisterwahl und eventuellen Stichwahl

Liebe Wählerinnen und Wähler,

am 25. Februar 2024 findet die Bürgermeisterwahl statt. Eine eventuelle Stichwahl ist für den 10. März 2024 vorgesehen.

Allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern wird bis spätestens 04. Februar 2024 eine Wahlbenachrichtigung zugesandt. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und die laufende Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Wer bis zu diesem Termin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich bitte umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist jetzt möglich.

 

Hierzu stehen Ihnen folgende Antragsmöglichkeiten zur Verfügung:

Internet (Online Wahlscheinantrag).

Die Online-Wahlbenachrichtigung ist auf unserer Homepage in der Zeit vom 15. Januar 2024 bis 21. Februar 2024 unter folgendem Link freigeschaltet:

Online-Wahlscheinbeantragung (Briefwahl)

Post (Antragsvordruck Briefwahl auf der Wahlbenachrichtigung). 

Sie haben die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Wahl-benachrichtigung abgedruckt ist, auf dem Postweg zu beantragen.

Zur Vermeidung von Portokosten können Sie den Antrag selbstverständlich auch in den Briefkasten am Rathaus einwerfen.

Formloser Antrag per Post, Email oder Fax

Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder elektronisch per Email oder Fax. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.

 

Persönliche Vorsprache

Eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen durch Vorsprache ist ebenfalls möglich. Sie können bis Freitag, den 23. Februar 2024, 13 Uhr die Briefwahlunterlagen direkt in der Verwaltung beantragen und ggf. direkt vor Ort Ihre Stimme abgeben.

Hier gelten die allgemeinen Öffnungszeiten.

Achtung: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

 

Dennoch wird es wie gehabt möglich sein, die Stimme im Wahllokal abzugeben. Die Wahlbenach-richtung enthält das für Sie zugeordnete Wahllokal. Bitte prüfen Sie vorab, in welchem Wahllokal   Sie wählen können.

Welche Wahlunterlagen erhalten Sie im Rahmen der Briefwahl?

Sie erhalten zusammen mit dem Wahlschein:

  • einen amtlichen Stimmzettel,
  • einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
  • einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag, der freigemacht ist,

 

und

 

  • ein Merkblatt zur Briefwahl, das den Ablauf der Briefwahl in Wort und Bild erläutert.

Sie haben Fragen?

Sollten Sie noch Fragen zur Beantragung der Briefwahl haben, wenden Sie sich gerne direkt an das Wahlamt unter Tel.: 06187 9562-201 oder – 202

Ihr Wahlamt der Gemeinde Schöneck