Amtliche Bekanntmachung

Jahresabschluss der Gemeinde Schöneck für das Haushaltsjahr 2017

Aufgrund des § 114 HGO hat die Gemeindevertretung am 03.03.2022 folgenden Beschluss gefasst:

Der gemäß § 113 HGO vom Gemeindevorstand vorgelegte Schlussbericht des Amtes für Prüfung und Revision des Main-Kinzig-Kreises über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 wird zur Kenntnis genommen. Dem Gemeindevorstand wird Entlastung erteilt. 

Vorstehender Beschluss über den Jahresabschluss 2017 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Bericht zum Jahresabschluss liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom

vom 16.03.2022 bis 25.03.2022

im Rathaus Kilianstädten, Herrnhofstr. 8, Raum 2.11, 2. Stock, öffentlich aus. Die Einsichtnahme kann innerhalb der o. g. Auslegefrist an allen Arbeitstagen zu den Öffnungszeiten (Montag bis Freitag) erfolgen. Desweiteren kann der Jahresabschluss digital unter www.schoeneck.de eingesehen werden.